Heute können Zähne wirkungsvoll, praktikabel und substanzschonend aufgehellt werden. Die meisten Studien zeigen: Vorausgesetzt, es werden pH-neutrale Präparate eingesetzt und sachgemäß angewendet, sind bei Zahnaufhellung keine Zahnschäden zu befürchten, und Nebenwirkungen halten sich in Grenzen.
Vor einer Aufhellungsbehandlung hat eine zahnärztliche Überprüfung der Zähne auf Zahn- oder Zahnfleisch-Schäden zu erfolgen. Ferner ist eine professionelle Zahnreinigung (PZR) angezeigt, da einerseits nur bei einem belagfreien Zahn die tatsächliche Zahnfarbe zu beurteilen ist und andererseits die Bleichmittel besser auf die Zahnsubstanzen einwirken können.
Die Farbe von Zahnfüllungen sowie Verblendungen von Zahnkronen und Brücken werden durch eine Zahnaufhellung nicht verändert. Daher kann es sein, dass diese im sichtbaren Bereich nach der Zahnaufhellung erneuert werden müssen, eine schwerwiegende weil kostenträchtige Entscheidung, über deren Tragweite sich der Patient bewusst sein muss, zumal keine Aufhellung von Dauer ist und erneut Farbunterschiede zwischen den natürlichen Zähnen und dem Zahnersatz auftreten können. Der Patient muss hierüber aufgeklärt sein. Eine professionelle Zahnaufhellung vor der Neueingliederung von Zahnersatz bringt dieselbe Problematik mit sich. Auch in diesen Fällen muss der Patient darüber bewußt sein, dass künftig von Zeit zu Zeit Zahnaufhellungen durchgeführt werden müssen, um Farbunterschiede zu vermeiden.